ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN VON „VIOLET VOICES – VOCAL COACHING“
1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Unterrichtsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an Kursen bzw. am Unterricht bei einer Lehrerin/einem Lehrer von Violet Voices, Schillerstraße 89, 63741Aschaffenburg (im Folgenden: Lehrer*in) und ihren Schüler*innen.
2 Unübertragbarkeit der Unterrichtsstunden
Die mit der Anmeldung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Schulleiterin Viola Tamm möglich.
3 Unterrichts-/Monatsbeiträge, Bezahlung
(1) Die Unterrichts-/Monatsbeiträge sind in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt und beinhalten die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und alle weiteren Preisbestandteile.
(2) Die Unterrichts-/Monatsbeiträge sind mit der Anmeldung fällig und sind von Schüler*in auf das hierzu genannte Konto innerhalb der ersten fünf Tage des Monats mittels Lastschriftverfahrens zu begleichen.
4 Vertragsdauer bei Halbjahres- oder Jahresverträgen und 5er / 10er Karten
(1) Die Vertragsdauer beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und richtet sich in diesen Fällen nach der vereinbarten Dauer. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen muss der Vertrag bzw. die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift erkennt der Erziehungsberechtigte an, dass er persönlich für die anfallenden Unterrichts-/Monatsbeiträge als Gesamtschuldner haftet.
(2) Wird der Halbjahresvertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich um weitere sechs Monate. Wird der Jahresvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei der Lehrer*in maßgeblich.
(3) Erwirbt die Schülerin/der Schüler eine 5er oder 10er Karte bezieht sich die genannte Einheit auf jeweils 30 Minuten Unterricht. Die jeweiligen Termine werden zwischen Lehrer*in und Schüler*in individuell vereinbart.
5 Kündigungsrecht
(1) Befindet sich die Schülerin/der Schüler mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Schulleitung, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Schulleitung ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen Schüler*in gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
6 Unterrichtszeiten, Unterrichtsausfall
(1) Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen Lehrer*in und dem Schüler*in findet an den gesetzlichen Feiertagen und während den Schulferien an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Bayern kein Unterricht statt.
(2) Änderungen der Unterrichts- oder Kurstermine, sowie Wechsel der Unterrichtsräume, behält sich Lehrer*in im Rahmen des dem Teilnehmer Zumutbaren ausdrücklich vor.
(3) Wegen Verhinderung der Lehrer*in ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt. Hiervon ausgenommen sind Fälle der höheren Gewalt.
(4) Von Schüler*in abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrkraft. Ausgenommen sind hier Fälle der höheren Gewalt.
(5) Schüler*in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für Lehrer*in eine unmittelbare Ansteckungsfahr besteht.
7 Haftungsbeschränkung
Violet Voices haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der Schülerin/des Schülers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lehrkraft, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8 Sonstiges
(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Ergänzung oder Veränderung dieser AGB beinhalten, bedürfen der Textform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Klausel.
(2) Teile des Unterrichtsprogrammes sind geistiges Eigentum der Lehrkraft. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung im Rahmen eines eigenen gewerblichen Auftritts ist ohne schriftliche Zustimmung der Lehrkraft nicht erlaubt. Ebenfalls sind das Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen während der Kurse nur mit Genehmigung der Lehrkraft gestattet. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.